Einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AV-Vertrag) muss nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jedes Unternehmen abschließen, das personenbezogene Daten im Auftrag – also von einem Dienstleister verarbeiten lässt.
Was ist ein Auftragsverarbeitungs-Vertrag?
Ein AV-Vertrag ist immer dann zu schließen, wenn personenbezogene Daten durch einen weisungsabhängigen Dienstleister verarbeitet werden. Dieser weisungsabhängiger Dienstleister ist in diesem Fall WERO-Verbandbuch.de.
Der zu schließende AV-Vertrag regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer sowie ggfs. einzusetzenden Sub-Dienstleistern. So soll vor allem gewährleistet werden, dass wir von WERO-Verbandbuch.de als Auftragnehmer die uns anvertrauten Daten nur zu den Zwecken verarbeiten, für die Sie als Auftraggeber die Daten erhoben haben.
Was muss ein AV-Vertrag beinhalten?
Die einzelnen Rechte und Pflichten beider Parteien bei der Auftragsverarbeitung regelt Art. 28 DSGVO. Die dort aufgeführten Mindestanforderungen müssen im AV-Vertrag enthalten sein, sie können und sollten einzelfallbezogen vertraglich ausgestaltet bzw. auf den jeweiligen Dienstleister und seine Tätigkeiten angepasst werden.
Wie kann ich den AV-Vertrag mit Online-Verbandbuch.de schließen?
- Wechseln Sie zunächst zur Ihrem Benutzerkonto.
2. Falls Sie noch keinen bestehenden AV-Vertrag mit uns geschlossen haben, wird Ihnen die folgende Meldung in Ihrem Dashboard angezeigt:
3. Klicken Sie innerhalb der Meldung auf „Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) mit uns zu schließen“. Sie werden anschließend zur Detailseite des Vertrags weitergeleitet. Nachdem Sie sich den Vertrag durchgelesen haben, können Sie diesen bequem online signieren, indem Sie Ihren Namen in dem Feld „Unterzeichner“ eintragen und anschließend auf „Vertrag abschließen“ klicken.
4. Der AV-Vertrag zwischen Ihnen und WERO-Verbandbuch.de wurde erfolgreich geschlossen und kann von Ihnen als PDF-Datei heruntergeladen werden.